General Terms and Conditions

Provider: Willrich IT Solutions, Inhaber Dominik Willrich · Last updated: Entwurf, Stand 12.05.2026 · Version: 1.2-draft

Hinweis: Dieses Dokument ist ein vom Anbieter vorbereiteter Entwurf und stellt keine abschließende Rechtsberatung dar. Vor Inkrafttreten ist eine Prüfung durch eine zugelassene Rechtsanwältin / einen zugelassenen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht erforderlich. Allein die deutsche Fassung ist rechtsverbindlich.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform SafeFactory (im Folgenden „Plattform" oder „Dienst"), die unter safefactory.eu erreichbar ist.
  2. Anbieter ist Willrich IT Solutions, Inhaber Dominik Willrich, Kontakt: info@willrich-it-solutions.de (im Folgenden „Anbieter").
  3. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit Bestätigung dieser AGB versichert der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Plattform zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) sowie die Einräumung von Speicherplatz für Kundendaten auf den Systemen des Anbieters.
  2. Die Plattform unterstützt Mandanten („Tenants") in den Bereichen Arbeitsschutz-Dokumentation, Schadensmeldungen, Sicherheits­unterweisungen, geplanter Wartungsmaßnahmen, Produktionsobjekte und Dokumenten­ablage. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Modul- und Tarifkonfiguration sowie der Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Anbieters in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
  3. Der Anbieter schuldet keine bestimmten arbeits­rechtlichen, sicherheits­technischen oder behördlichen Ergebnisse. Die Plattform ist ein Werkzeug zur Verwaltung und Dokumentation; die Verantwortung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften) liegt beim Kunden.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder zu ersetzen, sofern der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

  1. Die Darstellung der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt mit Absenden des Registrierungsformulars und Bestätigung dieser AGB ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  2. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Anbieters per E-Mail oder durch erstmalige Freischaltung des Tenants zustande. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Sofern auf der Webseite zum Zeitpunkt der Registrierung eine kostenlose Testphase angeboten wird, gelten die dort genannten Bedingungen ergänzend. Nach Ablauf der Testphase wird der Vertrag nur dann kostenpflichtig fortgesetzt, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif aktiv auswählt.
  4. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen (AGB, Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungsbeschreibung) in Textform per E-Mail.

§ 4 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht­ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Plattform bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
  2. Die Nutzung ist auf den Kunden und die durch ihn berechtigten natürlichen Personen (Mitarbeiter, ggf. externe Dienstleister mit Tätigkeit für den Kunden) beschränkt. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder eine gemeinsame Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig.
  3. Untersagt sind insbesondere: Reverse Engineering, Dekompilierung, Reproduktion, automatisierte Abfragen außerhalb dokumentierter Schnittstellen, Lasttests ohne vorherige schriftliche Zustimmung sowie jede Nutzung, die geeignet ist, die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform für andere Kunden zu beeinträchtigen.
  4. Bei vertragswidriger Übernutzung (z. B. mehr aktive Nutzer als gebucht) ist der Anbieter berechtigt, die zusätzliche Nutzung nach der jeweils aktuellen Preisliste rückwirkend abzurechnen.
  5. Bei Verstoß des Kunden gegen die Pflichten aus diesem Paragraphen oder gegen § 5 ist der Anbieter nach Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien berechtigt, die Nutzung des betroffenen Tenants oder einzelner Nutzer­konten einzuschränken oder zu sperren. Vor einer Sperre wird dem Kunden grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Eine Sperre ohne vorherige Ankündigung ist nur zulässig, soweit dies zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform oder zum Schutz Dritter erforderlich ist und eine Vorankündigung dem Anbieter nach Art und Schwere des Verstoßes nicht zumutbar ist. Der Kunde wird unverzüglich über die Maßnahme und ihre Gründe informiert.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Plattform eingebrachten Daten („Kundendaten") frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber- oder strafrechtlichen Vorschriften.
  2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl, Verwaltung und Schulung seiner Nutzer, die Vergabe und den Entzug von Berechtigungen, die Wahl sicherer Passwörter sowie den vertraulichen Umgang mit Zugangsdaten.
  3. Der Kunde meldet dem Anbieter unverzüglich jeden Verdacht eines Missbrauchs seines Tenants oder seiner Zugangsdaten.
  4. Der Kunde stellt geeignete technische Voraussetzungen für die Nutzung bereit (aktueller Browser, ausreichende Internetanbindung). Probleme im Bereich des Kunden (Netzwerk, Endgeräte, Drittsoftware) fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
  5. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich. Soweit erforderlich, hat er eigene Sicherungen seiner Daten anzufertigen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt zum Internet (Ausgang Rechenzentrum), gemessen ohne die nachstehend genannten Ausnahmen. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; die Vereinbarung höherer Service-Level bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  2. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden:
    • angekündigte Wartungsfenster, in der Regel zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ), mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden;
    • außerplanmäßige, sicherheitskritische Wartungen (z. B. zur Behebung akuter Schwachstellen);
    • Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, DDoS-Angriffe, Störungen bei Vorlieferanten (insbesondere Rechenzentrum, Netzbetreiber, Subprozessoren);
    • Ausfälle, die der Kunde, seine Nutzer oder eine ihm zurechenbare Drittsoftware verursacht.
  3. Support erfolgt per E-Mail an info@willrich-it-solutions.de an Werktagen Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Der Anbieter schuldet eine Reaktion innerhalb eines Werktages, jedoch keine Lösungsfristen.
  4. Erweiterte SLAs (24/7-Support, garantierte Reaktions- und Wieder­herstellungs­zeiten, höhere Verfügbarkeit) können gesondert schriftlich vereinbart werden.

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Verlängerung gültigen Preise des Anbieters. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung wird im Voraus monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt, entsprechend der gewählten Abrechnungsperiode. Rechnungen werden per E-Mail in elektronischer Form zugestellt; der Kunde stimmt dieser Form zu.
  3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
  4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung zu sperren. Die Vergütungspflicht des Kunden für den Sperrzeitraum bleibt unberührt. Eine Wieder­freischaltung erfolgt erst nach vollständigem Forderungs­ausgleich; der Anbieter ist berechtigt, hierfür eine Bearbeitungs­pauschale in der jeweils gültigen Preisliste zu erheben.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurück­behaltungs­recht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der Anbieter kann SEPA-Firmen­lastschrift als Zahlungsart anbieten; die hierfür erforderliche Mandats­erteilung erfolgt gesondert. Bei Rückbuchung einer berechtigt erteilten Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen trägt der Kunde die durch die Rückbuchung entstehenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungs­pauschale gemäß Preisliste; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  7. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Vorankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode, frühestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn, anzupassen. Der Umfang der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kostenfaktoren, insbesondere Personal- und IT-Infrastruktur­kosten, höchstens jedoch an der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucher­preisindex (VPI) für Deutschland seit der letzten Preisfestsetzung zuzüglich fünf Prozentpunkten. Der Anbieter teilt dem Kunden die Anpassung in Textform unter Angabe des wesentlichen Grundes mit. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Preisänderung außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als vereinbart. Auf das Kündigungsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
  8. Eine Erstattung bereits gezahlter Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages aus vom Kunden zu vertretenden Gründen findet nicht statt. Bei vorzeitiger Beendigung aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen wird die Vergütung anteilig auf den Tag der Beendigung berechnet; bereits gezahlte Beträge für nachfolgende Zeiträume werden zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern bei der Buchung keine feste Laufzeit gewählt wurde.
  2. Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungs­monats in Textform gekündigt werden.
  3. Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit; ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, ausgenommen aus wichtigem Grund.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, schwerwiegender oder wiederholter Verletzung von § 4 oder § 5 dieser AGB sowie bei Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens über das Vermögen des Kunden.
  5. Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrages.
  2. Hosting-Standort ist die Europäische Union. Eine Übermittlung in Drittländer findet ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden nicht statt.
  3. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren wird dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt. Der Anbieter informiert den Kunden vor Beauftragung neuer Subprozessoren mit einer Frist, die ein Widerspruchsrecht ermöglicht; Einzelheiten regelt der AVV.
  4. Der Anbieter verpflichtet seine zur Verarbeitung eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

§ 10 Datensicherheit, Backups, Datenexport

  1. Der Anbieter unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO. Die jeweils aktuelle Fassung der TOMs ist Anlage zum AVV.
  2. Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen der Kundendaten. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung im Falle eines Systemausfalls und ersetzen nicht die eigene Datensicherung des Kunden.
  3. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine in der Plattform gespeicherten Daten in einem maschinenlesbaren, gängigen Format (z. B. CSV, JSON, soweit fachlich sinnvoll) über die Plattform exportieren.
  4. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden die Kundendaten auf Anforderung für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten innerhalb von weiteren 60 Tagen aus den produktiven Systemen und routinemäßig auch aus den Sicherungs­systemen gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherung erfordern.

§ 11 Mängelhaftung (Gewährleistung)

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit den im Vertrag vereinbarten Leistungsmerkmalen im Wesentlichen entspricht. Auf das Vertragsverhältnis finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen trifft.
  2. Eine verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  3. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter möglichst genauer Beschreibung der Auswirkungen und der Reproduktion. Eine unzureichende Mängelbeschreibung verlängert die Bearbeitungszeit entsprechend.
  4. Unwesentliche Beeinträchtigungen begründen keinen Mangel. Insbesondere stellen einzelne, kurzzeitige Nicht­verfügbarkeiten innerhalb der zugesagten Verfügbarkeit keinen Mangel dar.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Folgeschäden ist im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
  4. Die Haftung des Anbieters für Datenverlust ist – soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – beschränkt auf den typischen Wieder­herstellungs­aufwand, der bei regelmäßiger und der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
  5. Die Haftung des Anbieters je Schadensfall für Vermögensschäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses gezahlten Netto­vergütung beschränkt; insgesamt höchstens auf das Doppelte dieses Betrages je Vertragsjahr.
  6. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  7. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter, die nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, einer übernommenen Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 13 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen dieses Vertrages bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
  2. Vertraulich sind insbesondere als solche gekennzeichnete Informationen sowie Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen i. S. d. GeschGehG.
  3. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder ohne Geheimhaltungs­pflicht bekannt werden.

§ 14 Rechte am Inhalt, Lizenz an Kundendaten

  1. Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich Quellcode, Marken, Designs und Dokumentationen, verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
  2. Die Kundendaten verbleiben uneingeschränkt im Eigentum bzw. unter der alleinigen Verfügungsbefugnis des Kunden.
  3. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes, weltweites Nutzungsrecht an den Kundendaten ein, soweit dies zur Erbringung der Leistungen, zur technischen Sicherstellung des Betriebs (insbesondere Backups, Replikation, Skalierung) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Eine Auswertung von Kundendaten zu Werbe- oder Trainingszwecken (insbesondere zum Training von KI-Modellen) findet nicht statt.
  4. Der Anbieter darf anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Plattform, zur Kapazitäts­planung und zur Statistik verwenden, sofern kein Rückschluss auf den Kunden oder eine natürliche Person möglich ist.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden im Rahmen seiner Referenz- und Marketing­kommunikation (Webseite, Vertriebs­unterlagen, Pitch-Decks) als Bestandskunde zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; ein bereits veröffentlichtes Material wird in angemessener Frist (in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Widerspruchs) entfernt oder angepasst.

§ 15 Änderungsvorbehalt

  1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies erforderlich wird aufgrund (a) zwingender gesetzlicher oder höchst­richterlicher Vorgaben, (b) Anpassung an einen veränderten Funktions- oder Leistungsumfang der Plattform oder (c) Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken, die ohne Anpassung das Vertragsgleichgewicht empfindlich stören würden, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten (Leistungsumfang, Vergütung) ist über diesen Vorbehalt nicht zulässig.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die Folgen unterlassenen Widerspruchs sowie auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
  3. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu kündigen.

§ 16 Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nicht­leistungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Pandemien, Cyber­angriffe größeren Ausmaßes, behördliche Anordnungen, längerfristige Ausfälle der öffentlichen Strom- oder Telekommunikations­netze sowie Streiks, sofern diese Umstände nicht durch die betroffene Partei zu vertreten sind.
  2. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform über Eintritt und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt.
  3. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Kalendertage ununterbrochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen aus diesem Anlass nicht.

§ 17 Streitbeilegung

  1. Die Parteien werden vor Anrufung der Gerichte ernsthaft versuchen, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Hierzu wird die jeweils benachrichtigende Partei der anderen Partei den Streit­gegenstand schriftlich darlegen.
  2. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG); diese AGB richten sich ohnehin ausschließlich an Unternehmer (§ 1).

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textform­erfordernisses.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand des Entwurfs: 12.05.2026 · Anbieter: Willrich IT Solutions, Inhaber Dominik Willrich · Kontakt: info@willrich-it-solutions.de